proMsport GmbH

Mountainbiken, E-Biken, Gravel, Reisen, Fahrtechnik  




Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

proMsport GmbH
Bernd Seelherr
Zeppelinstr. 8, 88239 Wangen

USt ID-Nummer: DE293605509

 

 

 

Radfahren und Laufschule machen Spaß und dennoch braucht es Regeln in der Geschäftsbeziehung!

 

AGB’s Touren (Reisen)

Mit der Anmeldung bestätigt der Buchende, dass er gesund ist, ihm keine Herz-, Kreislauferkrankungen oder schwere Erkrankungen der Atemwege bekannt sind. Eventuelle schwere Allergien sind bei Reisebuchung anzugeben.

Rennrad-Kompakt oder Rennradwochen können nur mit Rennrädern angetreten werden. Teilnehmer die erkennbar nicht diesen Voraussetzungen entsprechen, können vom verantwortlichen Gruppenleiter ganz oder teilweise von der Reise ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.

Mountainbike-Angebote können nur mit entsprechenden Rädern (HT/Fully) angetreten werden. Teilnehmer die erkennbar nicht diesen Voraussetzungen entsprechen, können vom verantwortlichen Gruppenleiter ganz oder teilweise von der Reise ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.

 

Helmpflicht:
Auf allen proMsport GmbH-Touren besteht aus Sicherheitsgründen Helmpflicht.
Teilnehmer ohne geeigneten Helm müssen sich bei erster Gelegenheit vor Ort einen Helm kaufen. Bis zu dem Zeitpunkt haben Sie kein Anrecht auf Teilnahme am Tourenprogramm.

 

Vertragsabschluss:
Mit der Reiseanmeldung werden die Reisebedingungen der proMsport GmbH anerkannt. Die Anmeldung kann nur schriftlich (auch per Mail) erfolgen.

Der Anmelder (1. Name auf der Anmeldung) steht für alle Vertragsverpflichtungen aller mit aufgeführten Teilnehmern ein wie für seine Eigenen. Der Reisevertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von proMsport GmbH zustande. Enthält die Bestätigung zumutbare Änderungen, so ist der Reisende berechtigt innerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche und schriftliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt diese nicht wird der Vertrag gültig.

 

Leistungen und Preisänderungen:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Reisebestätigung auf der Grundlage der jeweils gültigen Ausschreibung. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Wir behalten uns Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss aus wichtigem Grund vor. Insbesondere sind das Programm- oder Tourenanpassungen aufgrund äußerer Umstände oder Gruppenleistungsfähigkeit.

 

Bezahlung:
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist innerhalb zwei Wochen eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises je Teilnehmer zu leisten. Die Restzahlung des Reisepreises ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zahlbar. Zahlungen aus dem Ausland verstehen sich für proMsport GmbH spesenfrei. Die banküblichen Spesen und Gebühren sind vom Teilnehmer zu tragen. Teilnehmer die ihrer Zahlungspflicht über den vollen Reisepreis bis 14 Tage vor Reisebeginn nicht nachgekommen sind, verlieren ihren Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung, sind aber zur Zahlung der Stornogebühren verpflichtet.

 

Reiserücktritt/Umbuchungen:
Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist jederzeit vor Reisebeginn möglich. Als Ersatz für die bereits getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen berechnen wir wie folgt:

Bei Flugreisen ist eine Stornierung nur über eine Reiserücktrittsversicherung möglich.

Bei Eigenanreise
bis 30 Tage vor Reisebeginn 0 %
bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 %
weniger als 7 Tagen 90%
ohne Rücktritt 100%.

Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei

proMsport GmbH in Zeppelinstr. 8, 88239 Wangen oder per Mail unter b.seelherr@promsport.de .

 

Bei Stellung einer Ersatzperson, die den Ansprüchen der Reise genügen muss, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 50.-.
Die Bearbeitungsgebühr wird ebenfalls fällig bei: Umbuchung auf eine andere Reise oder Unterkunft, Änderungen der Anreiseart und Namensänderung und für alle Frühbucherrabatt-Anmeldungen!

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

 

Rücktritt seitens des Veranstalters:
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Reisevertrag bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter gekündigt werden. Der Teilnehmer erhält unverzüglich die geleisteten Zahlungen zurück, weitere Ansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht.

Stört ein Teilnehmer die Durchführung einer Reise trotz Abmahnung des Veranstalters nachhaltig oder ist den besonderen Anforderungen der Reise oder des Kurses aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, kann der Veranstalter fristlos vom Reisevertrag zurücktreten. proMsport GmbH behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich aber den Wert der eingesparten Aufwendungen anrechnen lassen.

 

Haftung:
An allen proMsport GmbH Ausfahrten und Touren und anderen sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Gefahren verbunden Aktivitäten beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr.

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Dem Teilnehmer wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung bzw. eine Diebstahlversicherung empfohlen.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z.B. Tourenprogramme anderer Veranstalter, Ausflüge vor Ort und andere Sportveranstaltungen, die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Der Veranstalter haftet ebenfalls nicht bei Schäden, Diebstählen und Unglücksfällen während der An-, Abreise und Übernachtung. Das Beförderungsrisiko tragen die jeweiligen Transportunternehmen oder, bei privater Anreise der Teilnehmer selbst.

Für die vom Teilnehmer gemieteten oder ihm zur Verfügung gestellten Sportgeräte oder Ausrüstungsgegenstände haftet dieser zum Wiederbeschaffungswert.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Durch seine Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Reise und den gebuchten Aktivitäten bestehen, alle für das Zielgebiet erforderlichen Impfungen und der Tetanusschutz aufgefrischt wurde.


AGB’s Radtraining (FfdA)

 

Mit der Anmeldung bestätigt der Buchende, dass er gesund ist, ihm keine Herz-, Kreislauferkrankungen oder schwere Erkrankungen der Atemwege bekannt sind. Eventuelle schwere Allergien sind anzugeben.

Anhand des Pre-Fragebogens (Abfragebogen in der Leistungsdiagnostik) werden die Teilnehmer letztlich für die Kompaktangebote eingeteilt.

 

Helmpflicht:
Auf allen proMsport GmbH-Ausfahrten besteht aus Sicherheitsgründen Helmpflicht.
Teilnehmer ohne geeigneten Helm müssen sich bei erster Gelegenheit vor Ort einen Helm kaufen. Bis zu dem Zeitpunkt haben Sie kein Anrecht auf Teilnahme an das Training.

 

Vertragsabschluss:
Mit der Anmeldung zum Radtraining werden die Bedingungen der proMsport GmbH anerkannt. Die Anmeldung kann nur schriftlich (auch per Mail) erfolgen.

Enthält die Bestätigung zumutbare Änderungen, so ist der Teilnehmer berechtigt innerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche und schriftliche Nichtannahme zu erklären. Spätestens mit der Teilnahme an der Leistungsdiagnostik oder 3 Wochen vor Reisebeginn (bei Reisen und Touren) wird der Vertrag gültig.

 

Leistungen und Preisänderungen:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Bestätigung auf der Grundlage der jeweils gültigen Ausschreibung. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Wir behalten uns Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss aus wichtigem Grund vor. Insbesondere sind das Programmanpassungen aufgrund äußerer Umstände oder Gruppenleistungsfähigkeit.

 

Bezahlung:
Der Teilnehmerbetrag wird in zwei gleichen Raten aufgeteilt und der Teilnehmer erhält nach der Buchungsbestätigung eine Rechnung per Email zugestellt. Mindestens eine Rate muss vor Antritt zur Leistungsdiagnostik bei der proMsport GmbH eingegangen sein, ansonsten kann der Teilnehmer vom Leistungstest ausgeschlossen werden. Frühbucher-Rabatt wird unter Zahlung des 50% Gesamtfrühbucherpreises innerhalb von 4 Wochen nach Bestätigung gewährt. Danach verfällt der Anspruch auf den Frühbucherpreis.

 

Rücktritt seitens des Veranstalters:
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Vertrag bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter gekündigt werden. Der Teilnehmer erhält unverzüglich die geleisteten Zahlungen zurück, weitere Ansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht.

Die Mindestteilnehmerzahl bei den Vorbereitungstrainings ist je Gruppe fünf (5). Stört ein Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung trotz Abmahnung des Veranstalters oder eines Tourenguides nachhaltig oder ist den besonderen Anforderungen der Touren oder des Kurses aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, kann der Veranstalter fristlos vom Vertrag zurücktreten. proMsport GmbH behält den Anspruch auf den Teilnehmerpreis, mit in Anspruchnahme der ersten Leistung, werden mindestens 50% des Gesamtpreises fällig.

Ab einem Viertel des Vorbereitungstraining ist der gesamte Betrag zu bezahlen.

 

Haftung:
An allen proMsport GmbH Ausfahrten und Touren und anderen sportlichen Betätigungen aller Art mit besonderen Gefahren verbunden Aktivitäten beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

Der Veranstalter haftet ebenfalls nicht bei Schäden, Diebstählen und Unglücksfällen während der An-, Abreise und den Ausfahrten und Touren. Das Beförderungsrisiko tragen die jeweiligen Transportunternehmen oder, bei privater Anreise, der Teilnehmer selbst.

Für die vom Teilnehmer gemieteten oder ihm zur Verfügung gestellten Sportgeräte oder Ausrüstungsgegenstände haftet dieser selbst bis zum Wiederbeschaffungswert.


AGB’s Laufschule / Lauftraining (FfdA)

 

Mit der Anmeldung bestätigt der Buchende, dass er gesund ist, ihm keine Herz-, Kreislauferkrankungen oder schwere Erkrankungen der Atemwege bekannt sind. Eventuelle schwere Allergien sind anzugeben.

Anhand des Pre-Fragebogens (Abfragebogen in der Leistungsdiagnostik) werden die Teilnehmer letztlich für die Kompaktangebote eingeteilt.

 

Vertragsabschluss:
Mit der Anmeldung zum Lauftraining werden die Bedingungen der proMsport GmbH anerkannt. Die Anmeldung kann nur schriftlich (auch per Mail) erfolgen.

Enthält die Bestätigung zumutbare Änderungen, so ist der Teilnehmer berechtigt innerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche und schriftliche Nichtannahme zu erklären. Spätestens mit der Teilnahme an der Leistungsdiagnostik oder 3 Wochen vor Aktionsbeginn wird der Vertrag gültig.

 

Leistungen und Preisänderungen:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Bestätigung auf der Grundlage der jeweils gültigen Ausschreibung. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Wir behalten uns Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss aus wichtigem Grund vor. Insbesondere sind das Programmanpassungen aufgrund äußerer Umstände oder Gruppenleistungsfähigkeit.

 

Bezahlung:
Der Teilnehmerbetrag  ist ohne Ratenzahlung vorgesehen und der Teilnehmer erhält nach der Buchungsbestätigung eine Rechnung per Email zugestellt. Mindestens eine Rate von 50% muss vor Antritt zur Leistungsdiagnostik bei der proMsport GmbH eingegangen sein, ansonsten kann der Teilnehmer vom Leistungstest ausgeschlossen werden.

 

Rücktritt seitens des Veranstalters:
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Vertrag bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter gekündigt werden. Der Teilnehmer erhält unverzüglich die geleisteten Zahlungen zurück, weitere Ansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht.

Die Mindestteilnehmerzahl bei den Lauftrainings ist je Gruppe fünf (5). Stört ein Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung trotz Abmahnung des Veranstalters oder eines Tourenguides nachhaltig oder ist den besonderen Anforderungen der Touren oder des Kurses aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, kann der Veranstalter fristlos vom Vertrag zurücktreten. proMsport GmbH behält den Anspruch auf den Teilnehmerpreis, mit in Anspruchnahme der ersten Leistung, werden mindestens 50% des Gesamtpreises fällig.

 

Haftung:
An allen proMsport GmbH Trainings und Touren und anderen sportlichen Betätigungen aller Art mit besonderen Gefahren verbunden Aktivitäten beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

Der Veranstalter haftet ebenfalls nicht bei Schäden, Diebstählen und Unglücksfällen während der An-, Abreise und den Ausfahrten und Touren. Das Beförderungsrisiko tragen die jeweiligen Transportunternehmen oder, bei privater Anreise, der Teilnehmer selbst.

Für die vom Teilnehmer gemieteten oder ihm zur Verfügung gestellten Sportgeräte oder Ausrüstungsgegenstände haftet dieser selbst bis zum Wiederbeschaffungswert.


Allgemeines

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen das ihm Zumutbare zu leisten um eventuelle Schäden zu vermelden oder gering zu halten. Beanstandungen sind dem Guide unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßig erbrachter Leistungen sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der gebuchten Reise / des gebuchten Trainings schriftlich gegenüber proMsport GmbH zu erklären. Ansprüche verfallennach sechs Monate.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtsstand für beide Parteien ist 88239 Wangen i.A.